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(lifepr) (Düsseldorf, 25.06.2008) Besteht zwischen Hartz IV Empfängern eine Wohngemeinschaft, darf deswegen nicht das Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Laut ARAG Experten darf eine Kürzung nur erfolgen, wenn eine Bedarfsgemeinschaft zwischen den Empfängern besteht (BSG B 14/11b AS 61/06 R).
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