Pfeil zurück zur Übersicht

Keine Abzüge wegen Wohngemeinschaft

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 25.06.2008) Besteht zwischen Hartz IV Empfängern eine Wohngemeinschaft, darf deswegen nicht das Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Laut ARAG Experten darf eine Kürzung nur erfolgen, wenn eine Bedarfsgemeinschaft zwischen den Empfängern besteht (BSG B 14/11b AS 61/06 R).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht