Pfeil zurück zur Übersicht

Unwirksame „Farbwahlklausel“

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 25.06.2008) Eine Klausel die dem Mieter vorschreibt für Schönheitsreparaturen während der Mietzeit "neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten" zu benutzen, ist unwirksam. Laut ARAG wird der Mieter durch diese Klausel unangemessen benachteiligt, so dass die Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen insgesamt entfällt (BGH VIII ZR 224/07).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht