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(lifepr) (Düsseldorf, 25.06.2008) Fehlt in einem landschaftlich schön gelegenen Hotel, welches besonderen Wert auf das Wohlbehagen des Gastes legt, ein Fliesenstück im Bereich der Kante einer Treppenstufe, so stellt dies einen verkehrsordnungswidrigen Zustand dar. Kommt ein Gast deswegen zu Sturz, ist der Hotelbetreiber laut ARAG Experten zum Schadensersatz verpflichtet, da niemand mit einer solchen "Falle" rechnen muss (OLG Brandenburg 11 U 32/07).
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Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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