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ARAG Reisekostenminderungsrechner

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(lifepr) (Düsseldorf, 18.06.2008) Urlaubszeit! Leider entsprechen die gebuchten Reisen oft nicht den Erwartungen der Urlauber. Wenn die im Katalog gemachten Versprechungen vom Reiseveranstalter nicht eingehalten werden, besteht die Möglichkeit den Reisepreis zu mindern. Viele Urlauber überschätzen allerdings die von den Gerichten zugesprochenen Minderungssätze. Diese liegen meistens zwischen ein und zehn Prozent des Reisepreises, nur selten geht es deutlich darüber hinaus. Wie hoch die Erstattung im Falle eines Falles sein kann und ob ein Streit sich lohnt, lässt sich jetzt leicht mit dem ARAG Reisekostenminderungsrechner nach der Frankfurter Tabelle in Erfahrung bringen.

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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