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(lifepr) (Düsseldorf, 02.04.2008) Ein gleichgeschlechtlicher Ehepartner kann gegen ein berufsständisches Versorgungssystem Anspruch auf Witwerrente haben. Laut ARAG Experten ist die Weigerung, diesem Lebenspartner die Hinterbliebenenversorgung zu verweigern, eine unmittelbare Diskriminierung der sexuellen Ausrichtung (EuGH C-267/06).
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