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Gleichgeschlechtlicher Lebenspartner kann Anspruch auf Witwerrente haben

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 02.04.2008) Ein gleichgeschlechtlicher Ehepartner kann gegen ein berufsständisches Versorgungssystem Anspruch auf Witwerrente haben. Laut ARAG Experten ist die Weigerung, diesem Lebenspartner die Hinterbliebenenversorgung zu verweigern, eine unmittelbare Diskriminierung der sexuellen Ausrichtung (EuGH C-267/06).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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