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Keine Kündigung wegen verbilligtem Essen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 19.03.2008) Isst ein Arbeitnehmer in der Kantine des Arbeitgebers billiger, ohne im Besitz eines entsprechenden Ausweises zu sein, liegt ein arbeitsvertraglicher Pflichtverstoß vor. Laut ARAG rechtfertigt dieser Verstoß jedoch lediglich zu einer Abmahnung, nicht aber zu einer fristlosen Kündigung (ArbG Frankfurt/Main 17 CA 7464/07).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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