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Leine los!

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 14.02.2008) Man muss auch mal loslassen können. Zumindest im Fall einer Hundehalterin, deren Hunde sich mit einem freilaufenden Mischlingsrüden gerauft haben, wäre das die richtige Entscheidung gewesen. Nach Ansicht des Landgerichts Coburg hätte sie so ihren Unfall vermeiden können. Obwohl ihre Tiere in der kleinen Beißerei mit dem Mischlingsrüden wild an der Leine zogen, hatte sie diese festgehalten und war gestürzt. Sie erlitt einen Kreuzbandriss am linken Knie und eine Verletzung am Daumen. Die Klägerin forderte vom Besitzer des angriffslustigen Vierbeiners Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von über 10.000 Euro. Der wollte jedoch nur 50 Prozent des Schadens übernehmen, da aus seiner Sicht auch von ihren eigenen Tieren eine Gefahr ausgegangen wäre. Das sahen die Richter anders, gaben der Frau jedoch wegen des Festhaltens der Leine eine Mitschuld von 20 Prozent. Die Gefahr, die von dem freilaufenden, unbeaufsichtigten Hund ausging, war in diesem Fall viel höher zu bewerten, erklären ARAG Experten das Urteil (LG Coburg, Az.: 12 O 741/06).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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