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Zocker sind vor sich selbst zu schützen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 14.02.2008) Spielsüchtige ruinieren leicht sich selber und ihre Familien. Süchtige, die sich daher zu ihrem eigenen Schutz bei den Kasinos sperren lassen, müssen von diesen am Zugang zum Glücksspiel gehindert werden. Finden sie dennoch ungehindert Zugang, können sie ihr verlorenes Geld zurückverlangen. Nach einem aktuellen BGH Urteil müssen Spielbanken gesperrte Spieler nun auch vom Gebrauch der Casinoautomaten abhalten. Die Richter erweitern damit ihre Rechtsprechung vom Dezember 2005, wonach die Unternehmen eine Schutzpflicht nur beim sogenannten "Großen Spiel" wie Roulette oder Black Jack haben. Der Kläger im aktuellen Rechtsstreit bekam seinen Spielverlust von rund 30.000 Euro zunächst trotzdem nicht erstattet. Sein Fall hatte sich in den Jahren 2000/2001 zugetragen. Nach dem damaligen Stand der Rechtsprechung durften die Kasinos davon ausgehen, dass sie keine Schutzpflichten gegenüber dem Vermögensinteresse der Spieler hatten. Heute halten die Richter die Ausweitung der Kontrolle auf den Automatenbereich für absolut geboten, erläutern ARAG Experten. Dies sei den Kasinos durchaus zumutbar und störe den wirtschaftlichen Betrieb nicht (BGH, Az.: III ZR 9/07).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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