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Wärme wirtschaftlich einkaufen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 12.02.2008) Die steigenden Energiekosten haben die Wohnnebenkosten enorm in die Höhe getrieben. Trotzdem können Mieter nicht einfach die Zahlung der erhöhten Nebenkosten einstellen, wenn sie der Meinung sind, der Vermieter soll zu einem günstigeren Energieversorger wechseln. Das entschied der für Mietrecht zuständige Achte Zivilsenat und gab einem klagenden Vermieter Recht. Im vorliegenden Fall beschwerten sich Mieter in Dresden über erhöhte Nebenkosten und wollten nicht zahlen. Der BGH wies die Revision zurück. Die Karlsruher Richter vertreten zwar die Meinung, dass Kosten, die die Mieter belasten, ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen müssen. Im vorliegenden Fall aber konnte der Vermieter keinen preiswerteren Energielieferanten wählen, da er noch an einen langfristig abgeschlossenen Vertrag gebunden war, erläutern die ARAG Experten (BGH, Az.: VIII ZR 243/06).

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