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Versicherungsort ist Lebensmittelpunkt

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 07.02.2008) Wer seinen Wohnort für länger als ein Vierteljahr verlässt, begründet unter Umständen einen neuen Lebensmittelpunkt. Das kann mit Blick auf eine Hausratversicherung erhebliche Folgen haben, warnen ARAG Experten und nennen einen aktuellen Fall. Eine an Multipler Sklerose leidende Frau war nach eigenen Angaben zur Probe in ein Wohnstift gezogen, wo sie ihrer Krankheit entsprechend gepflegt wurde. Die Wohnung blieb unterdessen vollständig eingerichtet zurück. Der Neffe der Dame und die Nachbarn waren beauftragt regelmäßig nach der Wohnung zu sehen. Gut sechs Monate nachdem die Frau in das Stift gezogen war ereignete sich während einer Kälteperiode in der Wohnung ein Rohrbruch und verursachte einen Schaden von über 20.000 Euro. Der Hausratversicherer lehnte es ab, den Schaden zu begleichen. Eine Klage gegen die Assekuranz blieb ohne Erfolg, denn die Richter vertraten die Auffassung, dass der Lebensmittelpunkt und somit der Versicherungsort nicht mehr jene Wohnung, sondern der Wohnstift war. Bei einem Zeitraum von mehr als drei Monaten und mindestens einem halben Jahr kann nicht mehr von Probewohnen gesprochen werden, so die Richter. Die Pläne der Klägerin, in ihre ursprüngliche Wohnung zurückzukehren waren für die Beurteilung des Falls genauso unerheblich, wie der Umstand, dass sich der Großteil des Hausrates noch in der Wohnung befand (LG Köln, Az.: 24 O 397/06).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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