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(lifepr) (Düsseldorf, 10.05.2007) Fremde Fahrzeuge, die auf dem eigenen Grund und Boden parken, können ein Ärgernis sein, gegen dass sich der Grundstücksbesitzer selbstverständlich wehren kann. So hat er z.B. die Möglichkeit, den Fremdparker in den öffentlichen Verkehrsraum abschleppen zu lassen. Aber Achtung, warnen ARAG Experten. Es kann durchaus passieren, dass der Grundstückseigentümer auf den Abschleppkosten sitzen bleibt. Beispielsweise dann, wenn im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden kann, wer der Fahrer war und der Fahrzeughalter behauptet, er habe nicht auf dem fremden Grundstück geparkt (AG Darmstadt, Az.: 310 C 287/02).
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