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Freie Fahrt

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 10.05.2007) Der eine Nachbar will seine Ruhe, der andere pocht auf das Recht, auf ungehinderte Zufahrt zu seinem Grundstück. Beide Standpunkte sind verständlich und dennoch kommt es wegen Streitigkeiten um Durchfahrtsrechte immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar, wissen ARAG Experten. Demjenigen, der sein Grundstück nur über das des Nachbarn erreichen kann, muss der Zutritt problemlos möglich sein. Wie im Fall eines Mannes, der ein Durchfahrtsrecht besaß und trotzdem regelmäßig vor dem verschlossenen Hoftor des Nachbarn stand. Das Amtgericht Neumarkt (Oberpfalz) entschied, dass das Tor entweder auf zu bleiben habe oder dem Passanten ein Schlüssel auszuhändigen sei (Az.: 3 C 810/96).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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