zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 16.05.2007) Die Kosten für eine Perücke für einen unter völligem Haarverlust leidenden Mann werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens werden laut ARAG von der Leistungspflicht der Krankenkasse des Mannes nicht umfasst. Anders sieht es bei Perücken für Frauen, Kindern und Jugendlichen aus (LSG Rheinland-Pfalz, Az.: L 5 KR 151/06).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
zurück zur Übersicht