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(lifepr) (Düsseldorf, 07.10.2010) In einigen Nachbarländern, gilt bereits eine strikte Winterreifenpflicht. Wer z. B. in Österreich vom 1. November bis zum 15. April mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld; darüber hinaus kann sogar das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden. Dies gilt laut ARAG Experten unabhängig davon, ob Matsch oder Schnee den Straßenverkehr beeinträchtigen oder nicht.
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Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
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