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(lifepr) (Düsseldorf, 29.09.2010) Ein Münchner fuhr nach einem Besuch auf dem Oktoberfest im Taxi nach Hause. Nach kurzer Zeit wurde dem Mann übel und er musste sich übergeben. Der Taxifahrer musste das verschmutzte Taxi reinigen. Zusammen mit dem Verdienstausfall verursachte dies bei ihm einen Schaden von 241 Euro, für die er vom Fahrgast Ersatz verlangte. Die zuständige Richterin beim Amtsgericht München sprach dem Taxifahrer die Hälfte seiner Schadenersatzforderung zu. Der Schadenersatzanspruch war wegen des Mitverschuldens des Taxifahrers jedoch auf die Hälfte zu reduziert worden. Denn der Fahrgast und seine Freundin hatten laut ARAG Experten den Taxifahrer gebeten anzuhalten. Dieser Bitte kam er jedoch leider nicht nach (AG München, Az.: 271 C 11329/10).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
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Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
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