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(lifepr) (Düsseldorf, 23.09.2010) Eigentümer von Gewerbeparkplätzen gehen immer rigider gegen unberechtigt abgestellte Fahrzeuge vor. Hierfür haben sie sich häufig mit privaten Abschleppunternehmen zusammengeschlossen, die die Überwachung des Parkplatzes gleich mit übernehmen. Sowohl die Übertragung der Überwachung als auch das Abschleppen selbst sind rechtens. Für diese Parkplätze gilt nichts anderes als eingangs erwähnt: der Rechteinhaber kann dafür sorgen, dass nur berechtige Fahrzeuge parken. Nach Auskunft der ARAG Experten ist in diesem Zusammenhang unerheblich, ob das Abschleppen verhältnismäßig ist oder nicht, ob noch genügend andere Parkplätze zur Verfügung gestanden haben oder ob das Geschäft überhaupt geöffnet ist. Problematisch ist, dass das Abschleppunternehmen das Fahrzeug in aller Regel erst herausgeben wird, wenn die Abschleppkosten beglichen sind. Auch dieses Vorgehen ist grundsätzlich erlaubt (BGH, Az.:V ZR 144/08), da dem Rechteinhaber des Parkplatzes ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug zusteht bis die Forderung beglichen ist. Allerdings liegen die geltend gemachten Kosten häufig weit über dem ortsüblichen Satz. Hier besteht dennoch keine andere Möglichkeit als den Betrag unter Vorbehalt zunächst zu zahlen und sich die Zahlung quittieren zu lassen. Übersteigt die Gebühr deutlich 120,00 Euro sollte die Rechnung von einem Rechtsanwalt überprüft werden. Verwahrungskosten von 10,00 Euro pro Tag können neben den Abschleppkosten angemessen sein, Inkassogebühren sind unzulässig soweit kein Verzug vorliegt (LG Hamburg, Az.: 320 S 100/07). Nicht selten bringen die Abschleppunternehmen den Wagen gar nicht erst zu ihrem Firmensitz, sondern stellen ihn in der Nähe auf einem freien Parkplatz ab. Es ist daher sinnvoll sein Fahrzeug zunächst in der näheren Umgebung zu suchen und nicht sofort die gegebenenfalls am Parkplatz angegebene gebührenpflichtige Telefonnummer anzurufen. Wenn das Fahrzeug dann gefunden wurde, darf es selbstverständlich auch weggefahren werden. Generell gilt laut ARAG Experten: Wenn an Privatparkplätzen Hinweisschilder mit Telefonnummern aufgestellt sind, ist davon auszugehen, dass der Parkplatz überwacht wird. Hier ist äußerste Vorsicht geboten.
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
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