zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 23.09.2010) Wer das Vorrecht an einem freien Parkplatz hat, ist in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt. In einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht. Unter "unmittelbarem Erreichen" ist dabei zu verstehen, dass man sich zumindest mit dem vorderen Teil seines Fahrzeugs in gleicher Höhe mit der in seiner Richtung liegenden Parklücke befindet. Der Vorrang geht laut ARAG Experten auch nicht dadurch verloren, dass zunächst an der Parklücke vorbeigefahren wird, um beispielsweise rückwärts einzuparken. Der eventuell von hinten heraneilende Mitbewerber um den Parkplatz genießt also keinen Vorrang, weil er vorwärts fährt oder schneller war.
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
zurück zur Übersicht