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Eigener Parkplatz ist zugeparkt

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 23.09.2010) Besitzt man einen eigenen Parkplatz, egal ob gemietet oder als Eigentümer, darf man unberechtigt geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen lassen. Der Abschleppdienst kann sofort gerufen werden. Die Kosten für den Abschleppdienst sind allerdings zunächst auszulegen. Daneben besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz. Soweit Gebühren für einen anderen Parkplatz angefallen sind, weil der eigene versperrt ist, können diese beim nicht berechtigten Parker geltend gemacht werden. Beide Ansprüche sind beim Falschparker nötigenfalls gerichtlich geltend zu machen, wobei nach neuerer Rechtsprechung auch der Halter haftet (LG Hamburg, Az.: 320 S 100/07 und LG München, Az.: 6 S 21870/04).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR

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