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(lifepr) (Düsseldorf, 03.09.2010) Ein Kfz-Haftpflichtversicherer kann einen Schaden unter Umständen auch ohne Einverständnis des Versicherungsnehmers abwickeln, sofern er das ihm in den allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen eingeräumte Regulierungsermessen ordnungsgemäß ausübt. Dies hat das Amtsgericht München mit einem kürzlich ergangenen Urteil klargestellt. Eine Ermessensüberschreitung lieg nach Auskunft von ARAG Experten nicht vor, wenn sich die Versicherung auf einen nach den konkreten Umständen höchst ungewissen Schadensersatzprozess einlassen müsste (AG München, Az.: 343 C 27107/09).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
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Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
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