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Telekom muss Kunden auf hohe Rechnungen hinweisen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 19.08.2010) Der Schaden war durch eine fehlerhafte Einstellung bei einem neu installierten DSL-Router entstanden. Das Gerät stellte einen ständigen Zugang zum Internet her, der im Minutentakt abgerechnet wurde - ohne dass die Kundin sich darüber im Klaren war. Die monatlichen Belastungen explodierten von rund 40 auf mehr als 1.000 Euro. Die Frau hatte in dieser Zeit weder die Online-Rechnungen noch ihre Kontoauszüge überprüft. Nach Ansicht des Bonner Gerichts hätte der Telekom das "ungewöhnliche Internetnutzungsverhalten" der Kundin auffallen müssen. Dann hätte das Unternehmen innerhalb weniger Tage reagieren müssen. Stattdessen habe die Telekom weiter Rechnungen gestellt und Beträge abgebucht. Damit hat sich das Bonner Unternehmen einer Pflichtverletzung schuldig gemacht, erläutern ARAG Experten. Allerdings sah das Bonner Gericht bei der Kundin eine Mitschuld wegen nachlässigen Verhaltens (LG Bonnm, Az.: 7 O 470/09).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR

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