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(lifepr) (Düsseldorf, 07.07.2010) Ein junges Elternpaar mietete eine Wohnung mit dazugehörigem Tiefgaragenstellplatz. Nach der Geburt ihres zweiten Kindes baten sie für die Garage um einen zweiten Schlüssel, da ihre Wohnung nur über diesen Weg barrierefrei - und damit kinderwagen-freundlich - zu erreichen war. Der Vermieter lehnte dies ab. Das Paar minderte daraufhin die Miete um zehn Prozent. Letztendlich wurde eine Minderung von 5 % vor Gericht anerkannt. Gibt es mehrere Mieter muss jeder über einen eigenen Schlüssel verfügen können. Ansonsten entsteht ein unzumutbarer Koordinierungsbedarf, erläutern die ARAG Experten. Der Mangel, der durch das Fehlen des zweiten Schlüssels entstehe, beschränkte sich aber nicht nur auf die Garage, sondern auch auf die Wohnung, da diese eben nur durch die Garage barrierefrei zu erreichen war (LG Bonn, Az.: 6 S 90/09).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
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Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
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