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(lifepr) (Düsseldorf, 06.07.2010) Vor Vereinbarung eines Tausches bzw. vor Überlassung der Wohnung sollte man vom Tauschpartner den Nachweis über eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung verlangen. Ohne einen entsprechenden Schutz kann es zu Problemen bei der Schadensregulierung kommen, wenn der Verursacher nicht liquide ist. Es ist laut ARAG Experten auch überlegenswert, mit dem Tauschpartner vorab die Zahlung einer Kaution zu vereinbaren. Auf diese kann dann im Schadensfall zum Zwecke des Ausgleichs zurückgegriffen werden.
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
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