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Gratisleistungen dürfen nicht in kostenpflichtiges Abo übergehen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 09.06.2010) Unternehmen dürfen Angebote nicht als Gratisleistung anpreisen, wenn diese nach einiger Zeit in kostenpflichtige Abonnements übergehen. Im zugrunde liegenden Fall bot ein Internetdienstleistungsunternehmen Neukunden ein kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus- und Firewall-Programm an. Lediglich aus einem kleinen Hinweis ging hervor, dass es sich bei dem vermeintlichen Gratis-Angebot um einen Abonnement-Vertrag handelt, der sich automatisch verlängert, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Monaten kündigt. Nach Ablauf der Freimonate kostete das Sicherheitspaket 4,99 Euro im Monat. Die Verbraucherzentrale sah hierin keine Vergünstigung, die der Anbieter dem Kunden gewährt. Vielmehr sei es eine Art Probeabonnement. Dieser Auffassung hat sich nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Koblenz angeschlossen und das Angebot für irreführend und unzulässig erklärt (LG Koblenz, Az.: 1 HK O 85/09).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR

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