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Außergewöhnliche Belastungen

Finanzämter unterscheiden zwei Arten
ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 05.05.2010) Außergewöhnliche Belastungen kann man von der Steuer absetzen! Bei außergewöhnlichen Belastungen unterscheiden die Finanzämter allerdings zwei Arten. Die außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art sind z. B. Ausgaben für Medikamente, Kuren, Pflege aber auch Beerdigungen. Sie akzeptiert der Fiskus in voller Höhe - jedoch erst, wenn diese um eine zumutbare Belastung reduziert wurden. Die außergewöhnlichen Belastungen besonderer Art können Steuerzahler hingegen vom ersten Euro an abrechnen, jedoch nur bis zu einem bestimmten Pausch- oder Höchstbetrag, erklären ARAG Experten. Hierzu zählt zum Beispiel der Behinderten-Pauschbetrag. Wer beispielsweise seinen pflegebedürftigen Ehegatten mit Pflegestufe III in der eigenen Wohnung betreut, kann einen Pauschbetrag von 924 Euro verrechnen.

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR

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