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(lifepr) (Düsseldorf, 05.05.2010) Steuerzahler, die verpflichtet sind eine Steuererklärung für 2009 abzugeben, müssen diese bis zum 31. Mai 2010 bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Wer die ungeliebte Arbeit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein überlässt, hat mit der Abgabe bis zum 31. Dezember Zeit. Steuerzahlern, die den Abgabetermin nicht einhalten können raten ARAG Experten, beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Fristenverlängerung zu stellen. Darin sollte begründet werden, warum eine fristgerechte Abgabe der Unterlagen nicht möglich ist. Wird die Abrechnung zu spät eingereicht, können die Beamten einen Verspätungszuschlag in Höhe von bis zu zehn Prozent der festgelegten Steuer (höchstens aber 25.000 Euro) erheben.
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
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