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(lifepr) (Düsseldorf, 22.02.2010) So manchem Winterurlauber bot sich in den vergangenen Jahren ein ungeliebtes Bild: Grasgrünen Hänge und hügeliges Weideland statt schneebedeckter Pisten! Das kann einem begeisterten Skifahrer schon die Tränen in die Augen treiben; ein Reisemangel, der eine Reisepreiserstattung rechtfertigt ist es nach Auskunft von ARAG Experten allerdings nur, wenn für die Reise in das besagte Skigebiet gezielt mit Schneesicherheit geworben wurde. So entschieden auch die Richter des Amtsgerichts München. In diesem Winter stellt sich den meisten Winterurlaubern allerdings eher das gegenteilige Problem. Zuviel Schnee macht den Wintersport vielerorts nur eingeschränkt möglich. Aber auch, wenn die Schneemassen das Befahren der Pisten völlig unmöglich machen, stellt das keinen Reisemangel dar, entschied das Amtsgericht Offenburg. Zum Rumsitzen verurteilte Wintersportler haben nur dann eine Chance auf Rückerstattung der Reisekosten, wenn nachweislich ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, z. B. wenn die höchste Lawinenstufe (Stufe 5) angekündigt wurde, entschied das Amtsgericht Herne (AG München, Az.: 161 C 10590/89; LG Frankfurt, Az.: 2/24 S 480/89 und AG Herne, Az.: 2 C 175/99).
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Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
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