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Ladenöffnungszeiten Teil 1

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 11.02.2010) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Az.: 1 BVR 2857/07 und 2858/07): Der Verkauf an verkaufsoffenen Sonntagen ist zum Teil verfassungswidrig. Die Verfassungsbeschwerde der Kirchen bezüglich der Adventssonntage hatte damit Erfolg. Die Öffnung der Geschäfte an weiteren sechs Sonntagen im gesamten Jahr wurde von den Verfassungsrichtern allerdings als zulässig angesehen. Wie die Regelungen in den betroffenen Bundesländern 2010 aussehen werden ist noch unklar. Klarheit herrscht hingegen über die normalen Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag; auch wenn diese in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt sind. Anhängig haben die ARAG Experten die Ladenöffnungsregeln sämtlicher Bundesländer aufgeführt: Bitte beachten Sie die Tabelle im Anhang dieser E-Mail.

Download des Textes unter:
http://www.arag.de/...

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR

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