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(lifepr) (Düsseldorf, 09.02.2010) Fahrzeughalter in Mainz, Düsseldorf, Köln und anderen Karnevalshochburgen parken am Rosenmontag gefährlich. Wer nämlich hier sein Auto am Weg des Karnevalsumzuges abstellt, muss laut ARAG Experten für die Abschleppkosten unter Umständen tief in die Tasche greifen. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz. Selbst die so genannte Parkerleichterung für Schwerbehinderte ließen die Richter nicht als Ausrede gelten (VerwG Koblenz, Az.: 4 K 536/09).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
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Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
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