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(lifepr) (Düsseldorf, 28.01.2010) In der Gesellschaft sind homosexuelle Paare keine Seltenheit mehr. Für manchen Öffentlichen Arbeitgeber scheint eine derartige Lebenspartnerschaft allerdings noch nicht zur Normalität zu gehören. Der Witwer eines verstorbenen Beamten sollte demnach keinen Anspruch auf Witwergeld erhalten, meinte der Dienstherr des Verstorbenen. Zu Unrecht, urteilte das Verwaltungsgericht Stuttgart. Der Klage des Witwers auf Zahlung der Hinterbliebenenbezüge wurde stattgegeben. Die Richter sahen einen Verstoß gegen die Antidiskriminierungs-Richtlinie 2000/78/EG der Europäischen Union. Nach dieser ist eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung verboten. ARAG Experten verweisen darauf, dass nach dem Bestimmungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes homosexuelle Lebenspartner die gleichen Unterhaltsverpflichtungen und damit auch -rechte haben wie heterosexuelle Partner(Verw.G Stuttgart, Az: 4 K 2711/08).
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