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(lifepr) (Düsseldorf, 28.01.2010) Tauwetter in Deutschland! Gerade bei der derzeitigen Wetterlage besteht die Gefahr von herunter fallenden Eiszapfen oder Dachlawinen. Bei Schäden am Auto muss je nach Art der Beschädigung die Voll- oder die Teilkaskoversicherung des Hausbesitzers zahlen. Kommen Fußgängern durch das herunter fallende Eis zu Schaden, muss jedoch die Haftpflichtversicherung des Hausbesitzers einstehen, denn in Deutschland gilt die so genannte Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass gewährleistet sein muss, dass Fußgänger auf den angrenzenden Gehwegen vor Glätte und herunterfallenden Dingen geschützt sein müssen und der Hausbesitzer darauf zu achten hat. ARAG Experten raten daher durch eine einfache Installation von Schneefanggittern am Hausdach das Risiko zu minimieren. So kommt es meist gar nicht erst zu Blech- oder Personenschäden; und wenn doch, hat man der Verkehrssicherungspflicht genüge getan und kann nicht belangt werden.
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Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
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