Pfeil zurück zur Übersicht

Wegerisiko

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 11.01.2010) Wenn Schneefall und Straßenglätte es allerdings unmöglich machen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen, greift laut Auskunft der ARAG Experten der Begriff des Betriebsrisikos nicht. Das Bundesarbeitsgericht spricht in solchen Fällen von einem durch witterungsbedingte Verkehrsverhältnisse bestehendem Wegerisiko. Das Wegerisiko trägt der Arbeitgeber nicht! Der Arbeitnehmer aber genauso wenig. Wird der Arbeitnehmer durch höhere Gewalt an seiner Arbeitsleistung gehindert, entfällt zwar die Arbeitspflicht; der Entgeltanspruch aber auch. Dann gilt also: Keine Arbeit, kein Lohn.

Download des Textes unter:http://www.arag.de/...

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht