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(lifepr) (Düsseldorf, 27.10.2009) Neben dem Verein oder Verband und dessen Mitglieder sind noch andere Personengruppen in den Sportversicherungsverträgen abgedeckt, zum Beispiel die vielen freiwilligen Helfer, ohne die das Vereinsleben und die zahlreichen Veranstaltungen gar nicht möglich wären. Sie sind bei der Durchführung von Veranstaltungen des Vereins versichert, auch wenn es sich nicht um Vereinsmitglieder handelt. Außerdem besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn dieser Personenkreis mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der versicherten Grundstücke usw. beauftragt ist. Auch Übungsleiter sind im Rahmen des Sportversicherungsvertrages unfallversichert. Darüber hinaus besteht für sie ggf. auch gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft. Selbstverständlich besteht auch Versicherungsschutz für Übungsleiter im Rahmen der Haftpflichtversicherung, wenn sie im Auftrag des Vereins tätig werden. Personen, die beabsichtigen, sich einem Verein anzuschließen und deshalb bereits an einem Schnuppertraining oder an anderen Veranstaltungen dieses Vereins teilnehmen, haben nur dann Versicherungsschutz, wenn der Verein einen entsprechenden Zusatzvertrag abgeschlossen hat. Ähnliches gilt laut ARAG Experten auch für alle anderen Nichtmitglieder, die an Vereinsveranstaltungen teilnehmen. Deren persönliche Absicherung ist über die Sportversicherung nicht versichert. Wenn Vereine jedoch Wert darauf legen, dass Nichtmitglieder wie ihre Mitglieder versichert sind, können sie eine günstige Pauschalversicherung abschließen. In einigen Sportversicherungsverträgen gibt es Sonderregelungen für bestimmte Programme, zum Beispiel Volksläufe oder das Sportabzeichen. Im Zweifelsfall schafft ein Blick in die Unterlagen Klarheit: Die Nachweise über das Bestehen des entsprechenden Versicherungsschutzes des Sportversicherungsvertrages können beim zuständigen Versicherungsbüro angefordert werden.
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
Über ARAG SE:
Die ARAG ist mit knapp 22 Millionen versicherten Breiten- und Spitzensportlern Europas größter Sportversicherer. Neben Freizeitsportlern, die über ihren jeweiligen Landessportbund bei der ARAG versichert sind, genießen auch alle Leistungssportler, die von der Stiftung Deutsche Sporthilfe gefördert werden, den umfangreichen Versicherungsschutz der ARAG. Außerdem sind die über 300.000 Wintersportler der Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband versichert. Seit über 25 Jahren leistet der Sportversicherer Nummer 1 darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Erforschung und Prävention von Sportunfällen und -verletzungen. Dabei arbeitet die ARAG eng mit dem Lehrstuhl für Sportmedizin und Sporternährung der Ruhr-Universität Bochum zusammen und ist außerdem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sicherheit im Sport (ASiS).
Der ARAG Konzern ist der international anerkannte unabhängige Partner für Recht und Schutz. Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Mit mehr als 3.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,4 Milliarden €. Außerhalb Deutschlands ist die ARAG in weiteren zwölf europäischen Ländern und den USA für ihre Kunden aktiv. Auf dem US-amerikanischen Rechtsschutzmarkt nimmt die ARAG heute eine Spitzenposition ein. Darüber hinaus ist der Konzern in Spanien und Italien mit seinen Rechtsschutzprodukten Marktführer.
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