zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 22.10.2009) Arbeitsunfälle können immer und überall passieren. Besonders hart trifft es diejenigen, die selbstständig sind und durch die unfallbedingte Berufsunfähigkeit finanzielle Ausfälle oder gar Zusatzkosten haben. Wer eine Praxisausfallversicherung hat, ist auf der sicheren Seite. Die fortlaufenden Kosten, wie z. B. Miete und Personlakosten werden von der Versicherung ersetzt. Außerdem sind diese Versicherungsleistungen nicht als Betriebseinnahmen zu versteuern stellte der Bundesfinanzhof jetzt klar. Eine selbstständige Ärztin war unfallbedingt drei Jahre auf eine Praxisvetretung angewiesen und hatte die Versicherung dafür aufkommen lassen. Das Finanzamt wollte die Zahlung als Betriebseinnahmen versteuern. Zu Unrecht, beschieden die Finanzrichter. ARAG Experten weisen darauf hin, dass andersherum die gezahlten Versicherungsbeiträge nicht als betriebliche Ausgabe steuerlich absetzbar sind. Auch für Freiberufler ist eine Krankheit ein "privates, außerberufliches Risiko", sagt der Bundesfinanzhof. Nur wenn Versicherungsprämien erkennbar auf Berufskrankheiten entfallen, sei zumindest dieser Teil absetzbar (BFH, Az.: VIII R 6/07).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
zurück zur Übersicht