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Kein Blaulicht für Ordnungsamt

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 03.06.2009) Das Ordnungsamt der Stadt Wuppertal beantragte für seine Fahrzeuge Blaulichter und Einsatzhörner um deren Einsatz zu erleichtern. Mit diesem Begehren scheiterte die Stadt nun vor Gericht, da nicht dargelegt werden konnte, dass in den Einzelfällen der bestehenden Gefahr nicht durch Hinzuziehen der Polizei effektiv begegnet werden könne. ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Polizei geraden dann für die Gefahrenabwehr zuständig ist, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig tätig werden können. Ziel der Behörden ist es, die Zahl der mit Blaulicht ausgestatteten Fahrzeuge möglichst gering zu halten. Nur so werden die Missbrauchsgefahr sowie die bei einem Blaulichteinsatz entstehende Gefahrenlage soweit wie möglich begrenzt (VG Düsseldorf, Az.: 14 K 2548/08).

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