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(lifepr) (Düsseldorf, 02.06.2009) Die ARAG Experten haben eine gute Nachricht für alle, die ihre Steuererklärung nicht selber machen können oder wollen! Der Sonderausgabenabzug für private Steuerberatergebühren soll u.U. wieder eingeführt werden; und zwar rückwirkend ab 2006. Derzeit müssen private und berufsbedingte Ausgaben strikt getrennt werden. Von der Änderung profitiert, wer die Beraterkosten oder auch Ausgaben für steuerrechtliche Fachliteratur, Software u.s.w. absetzt. Das funktioniert nach der Gesetzesinitiative des Bundesrates sogar bei Altfällen, da Steuerbescheide in Bezug auf die Steuerberaterkosten nur vorläufig festgesetzt werden.
Download des Texes: http://www.arag.de/...
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