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Kürzeres Bein kein Behandlungsfehler

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 20.05.2009) Verkürzt sich während einer Hüftgelenksoperation ein Bein um 1,5 cm, so stellt dies keinen Behandlungsfehler dar. Laut ARAG ist dies jedenfalls dann der Fall, wenn während der Ope-ration eine Beinlängenkontrolle stattgefunden hat (AG München 154 C 24159/040).

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Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
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