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(lifepr) (Düsseldorf, 20.05.2009) Verkürzt sich während einer Hüftgelenksoperation ein Bein um 1,5 cm, so stellt dies keinen Behandlungsfehler dar. Laut ARAG ist dies jedenfalls dann der Fall, wenn während der Ope-ration eine Beinlängenkontrolle stattgefunden hat (AG München 154 C 24159/040).
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