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(lifepr) (Düsseldorf, 20.05.2009) Ohne Zustimmung des Herstellers darf ein Ersterwerber von Softwarelizenzen diese nicht an einen weiteren Erwerber veräußern. Laut ARAG Experten kann grundsätzlich nur der Urhe-berrechtsinhaber entscheiden, wem die Nutzungsrechte eingeräumt werden (OLG Frankfurt, 11 W 15/09).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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