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Keine Arbeitsvermittlung für Bordell

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 20.05.2009) Ein Bordellbetreiber kann von der Bundesanstalt für Arbeit nicht verlangen, dass diese Prostituierte für ihn sucht. Laut ARAG ist die Behörde nicht verpflichtet "in diesem Bereich" tätig zu werden (BSG, B 11 AL 11/08 R).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Datei-Anlagen:
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