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Keine Kündigung wegen bezuschusstem Mittagessen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 20.05.2009) Benutzt ein Arbeitnehmer die Zutrittskarte eines erkrankten Kollegen, um ein vom Arbeitgeber bezuschusstes Mittagessen zu bekommen, kann dem Arbeitnehmer deswegen nicht gekündigt werden. Laut ARAG Experten ist in einem derartigen Fall keine Kündigung rechtens, wenn zuvor keine Abmahnung ausgesprochen wurde (LAG Hessen, 8 Sa 548/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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