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(lifepr) (Düsseldorf, 20.05.2009) Benutzt ein Arbeitnehmer die Zutrittskarte eines erkrankten Kollegen, um ein vom Arbeitgeber bezuschusstes Mittagessen zu bekommen, kann dem Arbeitnehmer deswegen nicht gekündigt werden. Laut ARAG Experten ist in einem derartigen Fall keine Kündigung rechtens, wenn zuvor keine Abmahnung ausgesprochen wurde (LAG Hessen, 8 Sa 548/08).
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Frau Brigitta Mehring
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