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(lifepr) (Düsseldorf, 18.02.2026) Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Filmsequenzen aus der Rundumkamera eines geparkten Autos zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls verwertet werden können. Bei der Abwägung zwischen dem Beweisinteresse des Unfallverursachers und dem Datenschutzinteresse des Unfallgegners überwiegt laut Landgericht Frankenthal das Beweisinteresse. Die Aufzeichnung der im Fahrzeug verbauten Kamera durfte daher verwertet werden (Az.: 5 O 4/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Frankenthal .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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