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Erstattung eines Flugticketpreises muss auch Vermittlerprovision umfassen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 28.01.2026) ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welcher entschieden hat, dass bei einer Flugannullierung die Erstattung des Flugticketpreises auch die vom Vermittler erhobene Provision umfassen muss. Eine genaue Kenntnis der Höhe sei dafür nicht erforderlich (Az.: C-45/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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