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(lifepr) (Düsseldorf, 21.01.2026) ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Telekommunikationsunternehmens unwirksam ist, die vorsieht, dass die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll. Dies kann unter anderem zu einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten führen (Az.: III ZR 8/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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