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Einhaltung des Trennungsjahres

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 21.01.2026) Vor einer Scheidung ist in der Regel ein Trennungsjahr einzuhalten. Selbst ein sexueller Übergriff des Ehemannes auf die gemeinsame Tochter reicht nicht aus, um das obligatorische Trennungsjahr vor einer endgültigen Scheidung überflüssig zu machen. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, wonach ein Härtefall – der eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres erlaubt – auch dann nicht zwingend vorliegt (Az.: 5 UF 151/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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