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(lifepr) (Düsseldorf, 06.05.2009) Erhält ein Hartz IV Empfänger Schmerzensgeld und Zinsen, so sind diese Einkünfte nicht als Einkommen oder Vermögen auf die Leistungen anzurechnen. Laut ARAG Experten dürfen die Hartz-IV-Leistungen daher nicht entsprechend gekürzt werden ( SG Aachen, S 23 A S2/08).
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