Pfeil zurück zur Übersicht

Arbeitsunfall auf Kinderspielplatz

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 06.05.2009) Wer in Absprache mit der Mutter auf einem Spielplatz einem Kind hilft und sich dabei verletzt, kann unter Umständen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Laut ARAG kann eine Hilfsaktion mit einer Leistung eines abhängig Beschäftigten vergleichbar sein (LSG Nordrhein-Westfalen, L 15 U 37/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht