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(lifepr) (Düsseldorf, 06.05.2009) Im Falle einer Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großen Verspätung von Flügen können Fluggäste keine pauschalierte Ausgleichszahlung beanspruchen, wenn sie den Anschlussflug nicht erreichen. Laut ARAG Experten gilt dies jedenfalls dann, wenn der Zubringer- und der Anschlussflug gemeinsam gebucht wurden (BGH, Xa ZR 78/08).
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