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(lifepr) (Düsseldorf, 25.06.2025) Die Mitarbeitenden eines Entrümpelungsunternehmens fanden in der Wohnung einer alten Dame nicht nur wertvollen Schmuck, sondern auch 600.000 Euro in bar. Behalten dürfen sie davon aber nichts, hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Köln entschieden. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens war unwirksam (Az.: 15 O 56/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Köln .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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