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(lifepr) (Düsseldorf, 18.06.2025) Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darf beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München. In dem konkreten Einzelfall war entscheidend, dass die WEG den Beschluss gefasst hatte, um Verschmutzungen und Schäden am Gemeinschaftseigentum zu verhindern (Az.: 1293 C 12154/24 WEG).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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