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Keine verlängerte Frist wegen fehlender Telefonnummer

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 18.06.2025) Fehlt in der Widerrufsbelehrung die Telefonnummer, verlängert sich die 14-tägige Widerrufsfrist nicht automatisch. Dies gilt vor allem bei wirtschaftlich bedeutenden Käufen, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Oldenburg. Gerade dann sei der Widerruf aus Beweisgründen schriftlich zu erklären (Az.: 14 U 95/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Oldenburg .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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