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(lifepr) (Düsseldorf, 11.06.2025) Mit dem Durchreißen eines Testaments gibt der Erblasser zu verstehen, dass er es widerrufen will. Daran ändert laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt auch die anschließende Verwahrung des Schriftstücks in einem Schließfach nichts (Az.: 21 W 26/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt .
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